Die Sondereigentumsverwaltung ein Sonderfall der Mietverwaltung, die sich auf die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen hinsichtlich einer Eigentumswohnung erstreckt, dessen Eigentümer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
Hier werden die gleichen Aufgaben erledigt wie bei der Mietverwaltung.